Für die Grund- und Mittelschulen sowie die Förderschulen einer Kommune oder eines Kreises hat der Gesetzgeber jeweils einen eigenen Gemeinsamen Elternbeirat (GEB GS/MS) vorgesehen (siehe BayEUG Art. 64).
Er ist das vom Gesetzgeber eingerichtete höchste Gremium der Elternvertretungen an Schulen.
Von den Delegierten der Nürnberger Grund- und Mittelschulen wird jedes Jahr der aus neun Personen bestehende GEB GS/MS gewählt. Er erfüllt eine wichtige Funktion als Interessenvertretung sowie als Informations- und Koordinationsorgan der örtlichen Elternbeiräte. Er vertritt einerseits die Interessen der Elternsprecher nach „oben“, d. h. zu kommunalen und staatlichen Schulbehörden, zu anderen öffentlichen Einrichtungen sowie zu Verbänden (Eltern, Lehrer usw.) und anderen privat organisierten Interessengruppen. Andererseits leistet der GEB GS/MS durch Unterstützung der Elternvertretungen an den einzelnen Schulen echte Basisarbeit. Unsere Aufgaben und Ziele: Das wichtigste Mandat des GEB GS/MS ist die Interessenvertretung der Elternbeiräte gegenüber dem Schulaufwandsträger (Kommune) und der Schulverwaltung (staatliches Schulamt, Bezirksregierung, Kultusministerium).
In dieser Funktion als gesetzlich eingerichtete Gesamtvertretung der Elternsprecher an Grund- und Mittelschulen hat der GEB GS/MS in vielen Fragen natürlich eine wesentlich bessere Position als ein einzelner Elternbeirat. Zum Beispiel sind die Mitglieder des GEB GS/MS anerkannte Gesprächspartner des Stadtrats und des Schulreferats. Der GEB GS/MS kann alle Angelegenheiten behandeln, die für die Eltern und Elternsprecher der Nürnberger Grund- und Mittelschulen von allgemeiner Bedeutung sind. Dazu gehören:
– Wahrung der Interessen der Eltern an der Bildung und Erziehung ihrer Kinder;
– Unterstützung der Aktivitäten der Elternvertretung;
– Sammeln und Weitergeben von wichtigen Informationen für Elternbeirat und Eltern;
– Beratung und Vermittlung bei Problemen und Konflikten an der Schule; – Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern(-vertretung) und Schule;
– Verbesserung von lokaler und überregionaler Zusammenarbeit sowie Informationsaustausch der Elternvertretungen.
Der GEB GS/MS hat wie jeder Elternbeirat auch, gegenüber den o. g. Institutionen ein Anrecht auf umfassende und unverzügliche Information bzw. Auskunft auf Verlangen über alle Angelegenheiten, die für die Schulen von Bedeutung sind. Auch für das Verhältnis zwischen GEB GS/MS und seinen offiziellen Partner in Schulverwaltung und Kommune gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie der Unterstützung im Interesse der Elternsprecher und der Eltern. Der GEB GS/MS hat natürlich auch ein Vorschlags- und Antragsrecht gegenüber den Einrichtungen der Schulverwaltung. Genauso wie jeder Elternbeirat hat der GEB ein Informationsrecht gegenüber Eltern und Elternsprechern.
Der GEB GS/MS hat einen Informations- bzw. Auskunftsanspruch sowie ein Vorschlags- und Antragsrecht gegenüber kommunalen und staatlichen Einrichtungen.
– Schulreferat der Stadt Nürnberg (Schulaufwandsträger)
– Stadtrat von Nürnberg – staatliches Schulamt München
– Schulabteilung der Regierung von Mittelfranken
– Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kultusministerium) Unsere Themenfelder:
– Organisation des Unterrichtsbetriebs, wie z. B. Klassengrößen, Lehrerversorgung und Unterrichtsausfall;
– Erziehung und Unterricht, dazu gehören auch die Themen Schullandheimaufenthalte, Klassenfahrten/Wandertage, Schulskikurse, internationaler Schüleraustausch;
– Versorgung mit Unterrichtsmedien, Ausstattung der Unterrichtsräume; – Anwendung der Lernmittelfreiheit;
– die Erhaltung bzw. Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse. Dazu gehört der bauliche Zustand der Schulen, die Gestaltung von Schulhöfen und Schulgärten sowie Sporteinrichtungen;
– die Optimierung des gesamten Schulbetriebs, wie z. B. das Angebot von Mittags- oder Hausaufgabenbetreuung;
– Gesundheitsberatung und -erziehung, Unfallverhütung, Berufsberatung, Jugendfürsorge, Schulsozialarbeit, Schulwegsicherung und Verkehrserziehung, Schullaufbahnberatung, Drogenberatung, Gewaltprävention;
– Verbesserung von Schulklima, Kommunikationskultur und Profilbildung der Schulen sowie andere schulübergreifende Themen.
Der GEB GS/MS hat wie jeder Elternbeirat auch, gegenüber den o. g. Institutionen ein Anrecht auf umfassende und unverzügliche Information bzw. Auskunft auf Verlangen über alle Angelegenheiten, die für die Schulen von Bedeutung sind. Auch für das Verhältnis zwischen GEB GS/MS und seinen offiziellen Partner in Schulverwaltung und Kommune gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit sowie der Unterstützung im Interesse der Elternsprecher und der Eltern. Der GEB GS/MS hat natürlich auch ein Vorschlags- und Antragsrecht gegenüber den Einrichtungen der Schulverwaltung. Genauso wie jeder Elternbeirat hat der GEB ein Informationsrecht gegenüber Eltern und Elternsprechern.
Der GEB GS/MS hat einen Informations- bzw. Auskunftsanspruch sowie ein Vorschlags- und Antragsrecht gegenüber kommunalen und staatlichen Einrichtungen.